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Formwechsel: Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH Hrb 26.08.2008 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 20.08.2008)
Auf einen Blick
Text
Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH & Co. KG, Aalen (
Ungenannte Str. ??, D-73433 Aalen
). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.08.2008 in eine GmbH unter der Firma "Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH", Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 722559) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH, Aalen.