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Verschmelzung: Autohaus Kurt Mulfinger GmbH Hrb 11.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.08.2008)

Auf einen Blick

Text

Mulfinger GmbH & Co. KG, Heilbronn (
Stuttgarter Str. 111, 74074 Heilbronn
). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die GmbH "Autohaus Kurt Mulfinger GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 101315) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mulfinger GmbH & Co. KG, Heilbronn.