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Übernahme: Klett Lernen und Wissen GmbH · Ausgliederung: Klett Lernen und Wissen GmbH · Spaltung: Klett Lernen und Wissen GmbH · Kapital: 30.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag … Hrb25.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.08.2008)

Auf einen Blick

Text

AOL-Verlag GmbH, Stuttgart (
Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart
). Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2008 zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens "Klett Lernen und Wissen GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 17149) um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in §§ 4 (Stammkapital), 1 Abs.1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2008 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Firma geändert, nun: Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH. Gegenstand geändert, nun: Der Betrieb eines Verlages, insbesondere die Herausgabe von Loseblattwerken und Zeitschriften sowie sonstigen Druckerzeugnissen und Online-Produkten. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Klett Lernen und Wissen GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 17149) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.06.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage den Teilbetrieb "Raabe Verlag" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH, Stuttgart.

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