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Übernahme: ZF Lemförder GmbH · Spaltung: ZF Lemförder GmbH Hrb 29.07.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.07.2008)
Text
ZF FRIEDRICHSHAFEN AG, Friedrichshafen (
Ungenannte Str. ??, D-88046 Friedrichshafen
). Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ZF Lemförder GmbH", Lemförde (Amtsgericht Walsrode HRB 200378) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.05.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2008 ihre Geschäftsanteile an der ZF Austria GmbH, Steyr (Österreich) (Amtsgericht Steyr, Firmenbuch Nr. 194220v) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ZF Friedrichshafen AG, Friedrichshafen.