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Bekanntmachung der Geschäftsführung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg 10.03.2020 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Celanese Services Germany GmbH

Kelsterbach

(nachstehend "Gesellschaft" genannt)

Bekanntmachung der Geschäftsführung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats - Statusverfahren gemäß §§ 97 ff. AktG analog

Auf Grundlage der §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG (vormals BetrVG 1952) i.V.m. §§ 7 ff. (Aufsichtsrat) des Gesellschaftsvertrags wurde der bestehende Aufsichtsrat unserer Gesellschaft eingerichtet. Dieser setzt sich nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aus drei Mitgliedern zusammen.

Die Anzahl der Beschäftigten der Gesellschaft (einschließlich der auf Grund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zuzurechnenden Mitarbeiter der Celanese Sales Germany GmbH) liegt dauerhaft unter 500 Arbeitnehmern.

Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft deshalb nicht mehr nach den oben genannten gesetzlichen Bestimmungen zusammenzusetzen ist und keine gesetzliche Pflicht mehr besteht, bei der Gesellschaft einen Aufsichtsrat zu bilden. Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG (Beschäftigtenzahl über 500 Arbeitnehmer) als Grundlage für den Fortbestand des Aufsichtsrats liegen nicht mehr vor. Die entsprechenden Regelungen des Gesellschaftsvertrags sollen aufgehoben werden.

Der Aufsichtsrat wird daher nach § 97 AktG analog aufgelöst, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG analog innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG analog zuständige Gericht anrufen.

 

3. März 2020

Celanese Services Germany GmbH

Die Geschäftsführung

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Celanese Services Germany GmbH, Sulzbach.