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Verschmelzung: HLG Ingenieurgesellschaft mbH Hrb07.07.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.07.2008)

Auf einen Blick

Text

Planungsgruppe M + M Aktiengesellschaft Ingenieurgesellschaft für Gebäudetechnik, Böblingen (
Hanns-Klemm-Str. 1, 71034 Böblingen
). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2008 und Zustimmungsbeschluss des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag die GmbH "HLG Ingenieurgesellschaft mbH", Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 21223) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Planungsgruppe M + M AG Ingenieurgesellschaft für Gebäudetechnik, Böblingen.