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Verschmelzung: Kraft Netzwerktechnik GmbH Hrb30.06.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.06.2008)

Auf einen Blick

Text

Johannes Kraft GmbH, Stuttgart (
Handwerkstr. 1 - 3, 70565 Stuttgart
). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2007 mit Nachtrag vom 27.05.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.12.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kraft Netzwerktechnik GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 5561) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Johannes Kraft GmbH, Stuttgart.