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Vorstand (4 Personen) · Prokura (9 Personen) · Formwechsel: AESCULAP AG & Co. KG · Kapital: 20 Mio. € · Vertretungsregelung · Unternehmensgegenstand Hrb13.05.2008 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 06.05.2008)
Auf einen Blick
Text
Aesculap AG, Tuttlingen (Am Aesculap-
Ungenannte Str. ??, D-78532 Tuttlingen
). Aktiengesellschaft. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von feinmechanischen, medizinischen und medizintechnischen Instrumenten, Geräten, Prothesen, anderen Implantaten, sonstigen medizinischen Produkten (insbesondere für die Wundversorgung und Chirurgie, Nahtmaterialien, Apotheken-, Labor- und Krankenhausbedarfsgegenständen), Anlagen zur Herstellung von medizinischen und medizintechnischen Produkten sowie diesbezügliche Dienstleistungen. Grundkapital: 20.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Vorstand: Dr. Knaebel, Hanns-Peter, Konstanz, *??.??.????; Dr. Schulz, Joachim, Immendingen, *??.??.????; Dr. ??????????, ??????, Tuttlingen, *??.??.????; Prof. Dr. Dr. Dr.h.c. ????????, ???????, Tuttlingen, *??.??.????. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dr. Daum, Volker, Wurmlingen, *??.??.????; ????????, ???????, Tuttlingen, *??.??.????; Hahn, Andreas, Wald, *??.??.????; ?????, ??????, Tuttlingen, *??.??.????; ????????, ?????, Tuttlingen, *??.??.????; ?????????, ???????, Steinhagen, *??.??.????; ??????, ?????, Hanau, *??.??.????; Weber, Markus, Tuttlingen, *??.??.????; ??????, ??????????, Rottweil, *??.??.????. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der KG unter der Firma "AESCULAP AG & Co. KG", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 450902) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Aesculap AG, Tuttlingen.