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Nicht mehr Beherrschung: CEF City Electrical Factors GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: CEF City Electrical Factors GmbH Hrb30.05.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.05.2008)
Auf einen Blick
Text
CEF Grundstücksverwaltung GmbH, Karlsruhe (
Ungenannte Str. ??, D-76227 Karlsruhe
). Der zwischen der Gesellschaft und der "CEF City Electrical Factors GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 101627) am 02.03.1998 mit Änderung vom 01.02.1999 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum Ablauf des 31.03.2008 aufgehoben worden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CEF Grundstücksverwaltungs GmbH, Karlsruhe.