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Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG Ureg26.05.2023 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

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CANCOM SE München ISIN DE0005419105 Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG Der Vorstand der CANCOM SE hat am 24. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 24. Mai 2023 auf Grundlage der Ermächtigung in § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital I/2018) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 35.371.850,00 Euro um 3.500.000,00 Euro auf 38.871.850,00 Euro gegen Sacheinlagen durch Ausgabe von 3.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab Beginn des im Zeitpunkt ihrer Ausgabe laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gem. § 4 Abs. 4 Satz 3 3. Spiegelstrich der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien wurden die Gesellschafter der KBC Beteiligungs GmbH, eingetragen im Firmenbuch der Republik Österreich unter der Firmenbuchnummer FN 556032 w, und der
Ungenannte Str. ??, D-1120 Wien
, Republik Österreich, zugelassen. Die neuen Aktien werden als Gegenleistung für die Einbringung sämtlicher Geschäftsanteile an der KBC Beteiligungs GmbH gewährt. Die Sachkapitalerhöhung wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 203845) wirksam. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nach der Durchführung der Kapitalerhöhung 38.871.850,00 Euro und ist eingeteilt in 38.871.850 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Das Genehmigte Kapital I/2018 beträgt noch 3.508.728,00 Euro. München, im Mai 2023 CANCOM SE Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CANCOM SE, München.

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