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Verschmelzung: Aktiengesellschaft Bayerische Kabelwerke AG Hrb 14.04.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.04.2008)

Auf einen Blick

Text

Hans Wilms Zwischen-GmbH, Rottweil (
Ungenannte Str. ??, D-78628 Rottweil
). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.01.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Aktiengesellschaft "Bayerische Kabelwerke AG", Roth b. Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 314) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Hans Wilms Zwischen-GmbH, Rottweil.