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Verschmelzung: ThyssenKrupp Aufzüge Süd GmbH, ThyssenKrupp Aufzüge West GmbH · Auf­sichts­rats­lis­te · Zweig­nie­der­las­sung: Niederlassung Köln, 50354 Hürth Hrb 17.03.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.03.2008)

Auf einen Blick

Text

ThyssenKrupp Aufzüge Deutschland GmbH, Stuttgart (
Ungenannte Str. ??, D-70563 Stuttgart
). Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz:
Ungenannte Str. ??, D-50354 Hürth
;
Ungenannte Str. ??, D-44143 Dortmund
;
Ungenannte Str. ??, D-66113 Saarbrücken
; Niederlassung Düsseldorf/
Ungenannte Str. ??, D-41460 Neuss
;
Ungenannte Str. ??, D-68199 Mannheim
;
Ungenannte Str. ??, D-35463 Fernwald
;
Ungenannte Str. ??, D-45141 Essen
;
Ungenannte Str. ??, D-34127 Kassel
;
Ungenannte Str. ??, D-65462 Ginsheim-Gustavsburg
; Niederlassung Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60388 Frankfurt a. Main
;
Ungenannte Str. ??, D-95444 Bayreuth
;
Ungenannte Str. ??, D-79114 Freiburg i. Breisgau
;
Ungenannte Str. ??, D-93055 Regensburg
;
Ungenannte Str. ??, D-90441 Nürnberg
;
Ungenannte Str. ??, D-85622 Feldkirchen
;
Ungenannte Str. ??, D-89160 Dornstadt
;
Ungenannte Str. ??, D-76227 Karlsruhe
;
Ungenannte Str. ??, D-73765 Neuhausen
auf den Fi;
Ungenannte Str. ??, D-74223 Flein
;
Ungenannte Str. ??, D-72770 Reutlingen
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ThyssenKrupp Aufzüge West GmbH", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 46528) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ThyssenKrupp Aufzüge Süd GmbH", Neuhausen auf den Fildern (Amtsgericht Stuttgart HRB 213605) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gesellschaft hat am 07.03.2008 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: TK Elevator Europe Africa Services GmbH, Düsseldorf.