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Aufsichtsrat Ureg29.09.2023 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

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GTS Deutschland GmbH Stuttgart Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates gem. § 97 Abs. 1 AktG Nach Auffassung der Geschäftsführung ist der Aufsichtsrat der GTS Deutschland GmbH nach Maßgabe der §§ 1 Abs. 1, 6, 7 Abs. 1 Ziffer 1 MitbestG i. V. m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG paritätisch zusammenzusetzen, also je zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und Vertretern der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat setzt sich aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Der Aufsichtsrat der GTS Deutschland GmbH wird nach den genannten gesetzlichen Bestimmungen gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das zuständige Gericht nach § 98 Abs. 1 AktG anrufen. Ditzingen, 25.09.2023 Markus Fritz Geschäftsführer Tilman Leist Geschäftsführer

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GTS Deutschland GmbH, Ditzingen.

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