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Verschmelzung: Opsware Germany GmbH Hrb14.01.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.01.2008)

Auf einen Blick

Text

Compaq Computer Deutschland GmbH (Holding), Böblingen (
Herrenberger Str. 140, 71034 Böblingen
). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.12.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Opsware Germany GmbH", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 76129) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Compaq Computer Deutschland GmbH (Holding), Böblingen.

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