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Verschmelzung: Zeller Hotelgrund GmbH & Co. KG Hrb04.10.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.09.2005)

Auf einen Blick

Text

W. und G. Mitzel Hotel-Betriebsgesellschaft mbH, Königsbrunn (Bgm.-
Ungenannte Str. ??, D-86343 Königsbrunn
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Zeller Hotelgrund GmbH & Co. KG mit Sitz in Königsbrunn (Amtsgericht Augsburg HRA 14766) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: W. und G. Mitzel Hotel-Betriebsgesellschaft mbH, Königsbrunn.