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Verschmelzung: SAINT-GOBAINIndustrieKeramik Rödental GmbH Hrb14.10.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.10.2005)

Auf einen Blick

Text

Saint-Gobain Diesel Particulate Filters GmbH, Lauf a. d. Pegnitz (
Ungenannte Str. ??, D-91207 Lauf
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 03.08.2005 mit der SAINT-GOBAINIndustrieKeramik Rödental GmbH mit dem Sitz in Rödental (Amtsgericht Coburg HRB 265) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Saint-Gobain Diesel Particulate Filters GmbH, Lauf.

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