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Verschmelzung: SRP ITD GmbH Informations Technologie und Dienstleistungen, SRP Projektentwicklungs GmbH Hrb12.10.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.10.2005)

Auf einen Blick

Text

SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH, Kronach (
Ruppenweg 24, 96317 Kronach
). Die SRP ITD GmbH Informations Technologie und Dienstleistungen mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 3038) und die SRP Projektentwicklungs GmbH mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 3060) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 19. August 2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH, Kronach.