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Formwechsel: finservice - Service für Finanzdienstleister GmbH Hrb 07.10.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

finservice - Service für Finanzdienstleister OHG, Bayreuth (
Ungenannte Str. ??, D-95448 Bayreuth
). Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2005 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "finservice - Service für Finanzdienstleister GmbH" mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 4194 ) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: finservice - Service für Finanzdienstleister GmbH, Geestland.