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Ppa (3 Personen) · Vst. (2 Personen) · Formwechsel: LEITWERK Gesellschaft für angewandte Informatik mbH · Kapital: 1.000.000 € · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand … Hrb 17.12.2007 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 14.12.2007)

Auf einen Blick

Text

LEITWERK AG, Appenweier (
Im Ettenbach 13 a, 77767 Appenweier
). Aktiengesellschaft. Satzung vom 25.07.2007. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz:
Ungenannte Str. ??, D-79111 Freiburg i. Breisgau
. Gegenstand: Planung und Entwicklung von eigenen Computerprogrammen sowie der Vertrieb von eigenen und fremden Computerprogrammen, Erstellung und Verkauf von Computern und Computeranlagen (u.a. Server, Netzwerke) nebst sämtlichem Zubehör, Dienstleistungen rund um das Internet: Anbindung von Kunden ("connectivity"), Sicherheitsmaßnahmen ("security"), Firmen- und Multimediapräsentation, E-Commerce-Löungen ("shops"); weitere Unternehmensgegenstände sind die Durchführung aller angrenzenden Tätigkeiten, insbesondere die Beratung in allen EDV-Bereichen, die Schulung an eigenen und fremden Computerprogrammen und -anlagen, die Wartung und Pflege bestehender Programme und Anlagen sowie die Aufrechterhaltung eines EDV-Notdienstes. Grundkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Foshag, Martin, Baden-Baden, *??.??.????; ???, ?????, Sasbach, *??.??.????, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: ??????, ?????, Rheinau, *??.??.????; Möcklin, Oliver Holger, March, *??.??.????; Schaufler, Ralf, Offenburg, *??.??.????. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GmbH "LEITWERK Gesellschaft für angewandte Informatik", Appenweier (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 472015) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: NOVELLUS Holding AG, Appenweier.