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Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG Ureg 26.06.2023 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
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SGL CARBON SE Wiesbaden - ISIN DE00723501 - Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG Der Vorstand der SGL Carbon SE ("Gesellschaft") hat am 21. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Mai 2023 die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von EUR 118.700.000,00 mit einem Zinskupon von 5,75 % p.a. und einer regulären Laufzeit bis zum 28. Juni 2028 beschlossen. Die Wandelschuldverschreibungen können, vorbehaltlich einer Anpassung des Wandlungspreises gemäß den Anleihebedingungen, zu einem Wandlungspreis von EUR 9,7051 gewandelt werden. Der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen liegt das Bedingte Kapital 2023 gemäß § 3 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft zugrunde. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft, die Wandelschuldverschreibungen zu zeichnen, wurde gemäß Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) in Verbindung mit §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 S. 4 AktG sowie § 3 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Wiesbaden, im Juni 2023 Der Vorstand
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SGL Carbon SE, Wiesbaden.