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Übernahme: FEGA Elektro-Großhandels GmbH, Würth Elektrogroßhandel GmbH & Co. KG · Spaltung: FEGA Elektro-Großhandels GmbH, Würth Elektrogroßhandel GmbH & Co. KG Hrb02.01.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.12.2007)
Auf einen Blick
Text
Würth Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Künzelsau (
Ungenannte Str. ??, D-74653 Künzelsau
). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.12.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag ihre Geschäftsanteile an der FEGA Elektro-Großhandels GmbH, Ansbach ( Amtsgericht Ansbach HRB 464) auf die KG unter der Firma "Würth Elektrogroßhandel GmbH & Co. KG", Künzelsau (Amtsgericht Stuttgart HRA 590535) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Würth Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Künzelsau.