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Verschmelzung: GE Healthcare Beteiligungs GmbH Hrb16.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.09.2005)
Auf einen Blick
Text
GE OEC Medical Systems GmbH, Wendelstein (
Ungenannte Str. ??, D-90530 Wendelstein
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der GE Healthcare Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 10841) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GE OEC Medical Systems GmbH, Wendelstein.