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Verschmelzung: EuropaMöbel-Verbund GmbH Hrb21.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.09.2005)
Auf einen Blick
Text
Deutscher Möbel-Verbund Handels-GmbH, Fahrenzhausen, Landkreis Freising (
Ungenannte Str. ??, D-85777 Fahrenzhausen
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2005 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 01.06.2005 mit der "EuropaMöbel-Verbund GmbH" mit dem Sitz in Fahrenzhausen (Amtsgericht München HRB 155461) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutscher Möbel-Verbund Handels-GmbH, Fahrenzhausen.