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GF (1 Person) · ppa (1 Person) · Formwechsel: Aktiengesellschaft NIIT Technologies AG · Kapital: 537.900 € · Gesellschaftsvertrag · Vertretungsregelung · Unternehmensgegenstand Hrb17.12.2007 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 10.12.2007)
Auf einen Blick
Text
NIIT Technologies GmbH, Stuttgart (
Ungenannte Str. ??, D-70567 Stuttgart
). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.09.2007. Gegenstand: Der Vertrieb von Software und Softwareentwicklungen zur Erstellung, Modernisierung, Verwaltung und Pflege von Anwendungen, insbesondere aus den Bereichen unternehmenskritischer Geschäftsanwendungen und E-Business Anwendungen, sowie die Erbringung von Dienstleistungen und die Unterstützung rund um das Thema Anwendungs- und Softwareentwicklung wie Beratung, Schulung, Einführungsunterstützung, Programmierung, Projektleitung und Wartung von Software Systemen, sowie die Komplettabwicklung von Projekten im Bereich Softwareentwicklung, Softwareerweiterung, Softwaremodernisierung und Softwarewartung sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Softwarekomponenten, Softwarepatterns und Softwareframeworks, sowie die Einrichtung von Hotline Services (Call Center) als Wartungsdienstleistung für Softwareprodukte sowie die Infrastruktur für Fernwartungsdienstleistungen, Managed Services and dual/offshore Entwicklung von Software. Stammkapital: 537.900,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: ??????????, ??????, Leinfelden-Echterdingen, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: ????????, ???????, Forbach, *??.??.????. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "NIIT Technologies AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 722520) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Coforge GmbH, Frankfurt a. Main.