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Löschung · Verschmelzung: Aktiengesellschaft Wessels + Müller AG Hrb 10.12.2007 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 05.12.2007)

Auf einen Blick

Text

Henke Autoteile Verwaltungs GmbH, Stuttgart (
Ungenannte Str. ??, D-70565 Stuttgart
). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.11.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der Aktiengesellschaft "Wessels + Müller AG", Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 16550) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Henke Autoteile Verwaltungs GmbH, Stuttgart.