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Verschmelzung: amoser monta GmbH Hrb 05.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.08.2005)

Auf einen Blick

Text

Monta Klebebandwerk GmbH, Immenstadt/Allgäu (
Ungenannte Str. ??, D-87509 Immenstadt
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft je vom 08.08.2005 mit der amoser monta GmbH mit dem Sitz in Immenstadt i. Allgäu (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 8859) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Monta Klebebandwerk GmbH, Immenstadt.