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Verschmelzung: Raiffeisenbank Füssen-Pfronten-Nesselwang eG Hrb01.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.08.2005)
Auf einen Blick
Text
Immobiliengesellschaft der Raiffeisenbank Füssen- Pfronten-Nesselwang mbH, Füssen (
Ungenannte Str. ??, D-87629 Füssen
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 16.06.2005 mit der Raiffeisenbank Füssen-Pfronten-Nesselwang eG mit dem Sitz in Füssen (Amtsgericht Kempten (Allgäu) GnR 6) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft.. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Immobiliengesellschaft der Raiffeisenbank Füssen-Pfronten-Nesselwang mbH, Füssen.