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Pers.haft.Gesellschafter: CFK Verwaltung GmbH, MFK Verwaltung GmbH · Verschmelzung: CFK Investitions-GmbH & Co. KG, MFK Anlagenwartung GmbH & Co. KG Hrb29.10.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.10.2007)
Auf einen Blick
Text
EISENMANN Anlagenbau GmbH & Co. KG, Böblingen (
Tübinger Str. 81, 71032 Böblingen
). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: CFK Verwaltung GmbH, Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 245660); MFK Verwaltung GmbH, Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 245539), jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die KG unter der Firma "CFK Investitions-GmbH & Co. KG", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 242396) und die KG unter der Firma "MFK Anlagenwartung GmbH & Co. KG", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 242451) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EISENMANN Anlagenbau GmbH & Co. KG, Böblingen.