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Satzung Hrb24.08.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.08.2005)

Auf einen Blick

Text

Singulus Technologies AG, Kahl am Main (
Ungenannte Str. ??, D-63796 Kahl
). Die Hauptversammlung vom 30.05.2005 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals IV und V und die Änderung der §§ 5 Abs. 6 und 7 (Grundkapital - bedingtes Kapital IV und V) und 11 (Vergütung des Aufsichtsrates) der Satzung sowie die Aufhebung des BedingtenKapitals III beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.05.2005 um 13.000.000,00 EUR (Bedingtes Kapital IV) bedingt erhöht. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.05.2005 um 1.200.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital V). Das aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13.05.2004 geschaffene Bedingte Kapital III ist durch Aufhebungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30.05.2005 aufgehoben.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Singulus Technologies AG, Kahl a. Main.