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Verschmelzung: Aktiengesellschaft ALSTOM Power Generation AG Hrb 15.10.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.10.2007)
Auf einen Blick
Text
ALSTOM Power Boiler GmbH, Stuttgart (
Ungenannte Str. ??, D-70329 Stuttgart
). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2007 die Aktiengesellschaft "ALSTOM Power Generation AG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 5065) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GE Power Systems GmbH, Mannheim.