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Verschmelzung: RVI Raiffeisen-Versicherungs- und Immobiliendienst GmbH Hrb09.08.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.08.2005)
Auf einen Blick
Text
Raiffeisen-Volksbank Donauwörth eG, Donauwörth (
Hindenburgstr. 8, 86609 Donauwörth
). Die RVI Raiffeisen-Versicherungs- und Immobiliendienst GmbH mit dem Sitz in Höchstädt a. d. Donau (Amtsgericht Augsburg HRB 5266) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2005 sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung vom 06.06.2005 unddes Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 06.06.2005 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisen-Volksbank Donauwörth eG, Donauwörth.