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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg 24.10.2024 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

HPS Home Power Solutions AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der
HPS Home Power Solutions AG


Wir laden unsere Aktionäre und Aktionärinnen zur ordentlichen Hauptversammlung der HPS Home Power Solutions AG ein, welche

am Dienstag, den 26. November 2024 um 14:00 Uhr

in der Speisemanufaktur, Berlin-
Ungenannte Str. ??, D-12489 Berlin
,

stattfindet.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Gemäß §§ 172, 173 AktG ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands, Zeyad Abul-Ella (bis 4.12.2023), Jewgeni Elster und Stefan Kaufmann, für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, Hans-Peter Villis, Dr. Paul Grunow und Dr. Christian Müller, für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

II. Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Über die Pflichtangaben der Einberufung nach §§ 121 Abs. 3 S. 1 und 2 AktG hinaus erteilt die Gesellschaft nachfolgend freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Diese sollen den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Aktionärsrechte erleichtern. Die nachfolgenden Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

1.

Vollmachtserteilungen

Die Aktionäre können sich durch Bevollmächtigte, zum Beispiel den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung in der Hauptversammlung vertreten lassen.

Sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder sonstige geschäftsmäßig Handelnde) erteilt wird, ist die Vollmacht in Textform zu erteilen und an die folgende Adresse:

HPS Home Power Solutions AG
Carl-Scheele-Str. 16
12489 Berlin
E-Mail: ir@homepowersolutions.de

zu senden.

Die vorgenannten Formerfordernisse für die Vollmachtserteilung gelten nicht für Bevollmächtigungen nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder sonstige geschäftsmäßig Handelnde). Diese können für ihre Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter

Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Als Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden

Hannes Merlecker und Rainer Gehrung

benannt.

Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär oder dem Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus. Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und bzw. oder der Weisung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens

25. November 2024, 24.00 Uhr MEZ,

in Textform an die oben unter "1. Vollmachtserteilungen" genannte Adresse erfolgen.

Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter kann weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ebenso wenig nimmt ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

3.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG sind einschließlich einer etwaigen Begründung ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

HPS Home Power Solutions AG
Der Vorstand
Carl-Scheele-Str. 16
12489 Berlin
E-Mail: ir@homepowersolutions.de

Anträge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis zum Ablauf des 11. November 2024, 24:00 Uhr (MEZ), eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den Aktionären zugänglich gemacht. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Auch nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge finden in der Hauptversammlung grundsätzlich nur dann Beachtung, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.

 

Berlin, im Oktober 2024

HPS Home Power Solutions AG

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HPS Home Power Solutions AG, Berlin.