Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: Thyssen Schulte Gutmann Bausysteme GmbH Hrb01.08.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.07.2005)
Text
HERMANN GUTMANN WERKE AG, Weißenburg i. Bay. (
Ungenannte Str. ??, D-91781 Weißenburg i. Bay
.). Die Thyssen Schulte Gutmann Bausysteme GmbH mit dem Sitz in Weißenburg i. Bay. (Amtsgericht Ansbach HRB 3933) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2005 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag gemäß §§ 2 ff, 46 ff, 60 ff UmwG durch Aufnahme mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GUTMANN GmbH, Weißenburg i. Bay..