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Vertretungsregelung · Satzung Hrb24.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.09.2007)
Auf einen Blick
Text
BETTENRING eG, Filderstadt (
Echterdingerstr. 115, 70794 Filderstadt
). Die Generalversammlung vom 23.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 3 ( Erwerb der Mitgliedschaft ), § 6 Abs. 2 und Abs. 3 ( Übertragung des Geschäftsguthabens ), § 9 Abs. 1 d ) ( Ausschluss ), § 10 Abs. 3 ( Auseinandersetzung ), § 11 lit. c ), d) und i) ( Rechte der Mitglieder ), § 12 lit.g) ( Pflichten der Mitglieder ), § § 15 Abs. 1 ( Vertretung ), § 18 Abs. 1 und Abs. 5 ( Zusammensetzung und Dienstverhältnis ), § 21 ( Kredit an Vorstandsmitglieder ), § 22 Abs. 1, 2, 3, und 8 ( Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats ), § 24 Abs. 1 und Abs. 3 ( Zusammensetzung und Wahl ), § 25 Abs. 4 ( Konstituierung, Beschlussfassung ), § 28 Abs. 2, 3, 4, 5 und 7 ( Einberufung und Tagesordnung ), § 30 lit. d), l), n) und o) ( Gegenstände der Beschlussfassung, § 31 Abs. 3 und Abs. 4 ( Mehrheitserforderniss ), § 33 Abs. 1 und 4 ( Abstimmung und Wahl ), § 35 Abs. 3 ( Protokoll ), § 40 ( Nachschusspflicht ), § 42 ( Jahresabschluss und Lagebericht ), § 46 ( Liquidation ) und § 47 ( Bekanntmachungen ) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BETTENRING eG, Filderstadt.