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GF (1 Person) · Gewinnabführung: Heidelberger Versorgungs- und Verkehrsbetriebe GmbH · Beherrschung: Heidelberger Versorgungs- und Verkehrsbetriebe GmbH · Formwechsel: Aktiengesellschaft Heidelberger … Hrb08.10.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.10.2007)
Auf einen Blick
Text
Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH, Heidelberg (
Ungenannte Str. ??, D-69115 Heidelberg
). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2007. Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH. Heidelberg. Der Betrieb und der weitere Ausbau einer Straßenbahn, von Bahnen besonderer Bauart und eines Omnibusbetriebes zur Beförderung von Personen und Gütern sowie der Betrieb sonstiger Einrichtungen, die dem öffentlichen oder dem privaten Verkehr unmittelbar oder mittelbar dienen, nach Maßgabe der gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. 17.160.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: ?????, ?????, Schriesheim, *??.??.????, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Heidelberger Straßen- und Bergbahn Aktiengesellschaft", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 330015) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der "Heidelberger Versorgungs- und Verkehrsbetriebe GmbH (HVV)", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 331079) wurde am 05.11.1975 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Dieser wurde geändert durch Vertrag vom 30.11.2001/29.07.2002. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH, Heidelberg.