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Verschmelzung: Versicherungsdienst GmbH der Raiffeisenbank Chiemgau-Nord - Obing Hrb27.07.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.07.2005)

Auf einen Blick

Text

Raiffeisenbank Chiemgau - Nord - Obing eG, Seeon (Ungenannte Str. ??, D-83358 Seeon). Die Versicherungsdienst GmbH der Raiffeisenbank Chiemgau-Nord - Obing mit Sitz in Seebruck (Amtsgericht Traunstein HRB 2517) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2005 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 03.06.2005 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 13.05.2005 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenbank Chiemgau - Nord - Obing eG, Obing.

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