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Verschmelzung: Aktiengesellschaft Karlsruher Lebensversicherung AG Hrb01.10.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.09.2007)
Auf einen Blick
Text
Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Stuttgart (
Ungenannte Str. ??, D-70163 Stuttgart
). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 18.06.2007 die Aktiengesellschaft "Karlsruher Lebensversicherung AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 100027) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Württembergische Lebensversicherung AG, Kornwestheim.