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Ein­tra­gung · Vorstand (2 Personen) · Kapital: 19,9 Mio. € · Fir­men­sitz: Heidelberg · Rechts­form: AG · Name: LION bioscience AG · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrcdd06.02.2006 Handelsregister tägliche Änderungen

Auf einen Blick

Text

Nummer der Eintragung

a) Firma

b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen

c) Gegenstand des Unternehmens

Grund- oder Stammkapital

a) Allgemeine Vertretungsregelung

b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis

Prokura

a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag

b) Sonstige Rechtsverhältnisse

a) Tag der Eintragung

b) Bemerkungen

1

a) LION bioscience Aktiengesellschaft

b) Heidelberg

c) 1. Die Analyse und die Interpretation genetischer Informationen und Funktionen auf dem Gebiet der Biotechnologie sowie deren Nutzung, 2. die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und die Implementierung von sowie der Handel mit Produkten, Systemen und Verfahren der Informationstechnologie auf dem Gebiet der Biotechnologie sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Gebiet; außerdem die Beratung im biotechnologischem Bereich der Life Science-Wissenschaften sowie wissenschaftliche Informationen und Dokumentation, 3. der Erwerb, das Halten, das Verwalten und der Verkauf von Beteiligungen, insbesondere im Bereich der Life Science- / IT-Branche, d.h. Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen dieser Art, in jeglicher Rechtsform, im In- und Ausland und für eine beliebige Zeitdauer, 4. der Erwerb, die Verwertung, die Veräußerung und der Schutz von Technologien und geistigem Eigentum der Gesellschaft oder von Dritten, insbesondere in der Life Science- / IT-Branche, im In- und Ausland und für eine beliebige Zeitdauer. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäftsführung oder Mitarbeiter von Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, sowie von sonstigen Unternehmen, zu beraten (mit Ausnahme von Rechts- und Steuerberatung sowie der den Wirtschaftsprüfern vorbehaltene Wirtschaftsberatung) und sonstigen Dienstleistungen für diese zu erbringen. Die Gesellschaft kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern. Sie kann ihren Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar über Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, wahrnehmen. Sie kann sich auch auf die Verwaltung von Beteiligungen beschränken. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, Beteiligungen an operativ tätigen Unternehmen und sonstigen Unternehmen, die in den unter 1) bis 4) genannten Bereichen oder verwandten Bereichen tätig sind, aktiv zu halten und zu verwalten, deren Geschäftsführung und/oder die Konzernleitung zu übernehmen sowie strategische Planungs- und Beratungsleistungen zu erbringen, Finanzierungsaufgaben zu übernehmen und die Verwaltung von Finanzmitteln eines Konzerns zu übernehmen. Die Gesellschaft ist schließlich zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.

19.870.175,00 EUR

a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b) Vorstand: Dr. ??????, ?????, Cambridge CBI DZ/Großbritannien, *??.??.???? einzelvertretungsberechtigt. Vorstand: ?????????, ?????, Walldorf, *??.??.???? einzelvertretungsberechtigt.

a) Aktiengesellschaft Satzung vom 04.03.1997 zuletzt geändert am 24.03.2005

b) Genehmigtes Kapital gem. Hauptversammlungsbeschluss vom 19.07.2002 (§ 4 Abs. 4 der Satzung): Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital bis zum 01.07.2007 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu Euro 9.935.087,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand darf nur mit Zustimmung des Aufsichtrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen - für Spitzenbeträge - zur Gewährung von Aktien gegen Einbringung von Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Zusammenschlüssen mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbers von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals Euro 1.900.000,00 und 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien eingetragenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsenorientierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne von §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

a) 06.02.2006 Zimmermann

b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.02.2006. Tag der ersten Eintragung: 22.05.1997 Satzung: Sonderband VII Blatt 1079 ff. Änderungsbeschluss: Sonderband VII Blatt 1009 ff.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: 2invest AG, Heidelberg.

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