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Übernahme: Hermann Kuhn GmbH & Co. KG · Ausgliederung: Hermann Kuhn GmbH & Co. KG · Spaltung: Hermann Kuhn GmbH & Co. KG Hrb20.08.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.08.2007)
Auf einen Blick
Text
Kuhn Fachverlag GmbH & Co. KG, Villingen-Schwenningen (
Ungenannte Str. ??, D-78054 Villingen-Schwenningen
). Die KG unter der Firma "Hermann Kuhn GmbH & Co. KG", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRA 601295) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.06.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.06.2007 ihren Teilbetrieb "Kataloge" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kuhn Fachverlag GmbH & Co. KG, Villingen-Schwenningen.