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Satzung Hrb05.07.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.06.2005)

Auf einen Blick

Text

adidas-Salomon AG, Herzogenaurach (
Adi-Dassler-Str. 1, 91074 Herzogenaurach
). Die Hauptversammlung vom 04.05.2005 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 Abs.2 (Genehmigtes Kapital 2005/I; in der Satzung als Genehmigtes Kapital I bezeichnet) der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 04.05.2005 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 Abs.4 (Genehmigtes Kapital 2005/II; in der Satzung als Genehmigtes Kapital III bezeichnet) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital vom 11.05.2000 (Genehmigtes Kapital 2000/I) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Satzung vom 04.05.2005 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 20.06.2010 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 41.000.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2005/I; in der Satzung als Genehmigtes Kapital I bezeichnet). Das Genehmigte Kapital vom 08.05.2002 (Genehmigtes Kapital 2002/I) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Satzung vom 04.05.2005 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 20.06.2010 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.000.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2005/II; in der Satzung als Genehmigtes Kapital III bezeichnet).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: adidas AG, Herzogenaurach.