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Satzung Hrb30.06.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.06.2005)
Auf einen Blick
Text
CANCOM IT Systeme AG, Jettingen-Scheppach (
Ungenannte Str. ??, D-89343 Jettingen-Scheppach
). Die Hauptversammlung vom 22.06.2005 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 Abs. 5 und 6 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital vom 16.06.2004 (Genehmigtes Kapital 2004/II) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.06.2005 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20.06.2010 durch Ausgabe bis zu 950.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 950.000,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschließen, sofern die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats (Genehmigtes Kapital 2005/II). Das Genehmigte Kapital vom 17.07.2001 (Genehmigtes Kapital 2001/III) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.06.2005 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 20.06.2010 durch Ausgabe bis zu 3.000.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.000.000,00 EUR zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt, das bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, im Falle des Erwerbs einer Beteiligung oder von Unternehmensteilen, ausgeschlossen werden kann. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats (Genehmigte Kapital 2005/III).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CANCOM SE, München.