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Formwechsel: Munz-Magenwirth GmbH Hrb20.08.2007 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 16.08.2007)

Auf einen Blick

Text

Munz-Magenwirth Beteiligungs GmbH & Co. KG, Bad Urach (
Eckisstr. 4, 72574 Bad Urach
). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.07.2007 in eine GmbH unter der Firma "Munz-Magenwirth GmbH", Bad Urach (Amtsgericht Stuttgart HRB 723756 ) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MAGENWIRTH Technologies GmbH, Bad Urach.

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