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Geschäftsführer (1 Person) · Sitzverlegung: PAB Akquisitionsgesellschaft mbH · Kapital: 25.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb27.08.2007 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 23.08.2007)

Auf einen Blick

Text

PAB Akquisitionsgesellschaft mbH, Rastatt (
Ungenannte Str. ??, D-76437 Rastatt
). GmbH. Gesellschaftsvertrag vom 02.05.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und § 15 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Der Sitz ist von Troisdorf (Amtsgericht Siegburg HRB 8973) nach Rastatt verlegt. Gegenstand: Die Akquisition im Telekommunikationsbereich, Erbringung von Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich nicht handwerklicher Art, Unternehmensberatung, An- und Verkauf von Waren, Zuverfügungstellung von Arbeitsmitteln und die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Leistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: ??????????, ??????????, Klagenfurt/Österreich, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PAB Akquisitionsgesellschaft mbH, Rastatt.