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Satzung Hrb15.06.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.06.2005)
Auf einen Blick
Text
BayWa AG, München (
Arabellastr. 4, 81925 München
). Die Hauptversammlung vom 25.05.2005 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital vom 21.06.2000 (Genehmigtes Kapital 2000/1) ist durch Zeitablauf erloschen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.05.2005 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2010 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 5.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist (Genehmigtes Kapital 2005/I).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BayWa AG, München.