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Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Siemens Healthineers AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) am 5. Februar 2026 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 4. Februar 2031 auf die Inhaberin/den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (unter Einbeziehung aller in dem Beschluss vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten nachfolgend gemeinsam auch „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 6.000.000.000 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhaberinnen/Inhabern bzw. Gläubigerinnen/Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf auf den Namen lautende Stückaktien der Siemens Healthineers AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 112.800.000 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren.
Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionärinnen und Aktionären der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre in bestimmten Fällen nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen.
Der Beschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 237558) hinterlegt.
Zugleich hat die Hauptversammlung der Gesellschaft am 5. Februar 2026 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 112.800.000 durch Ausgabe von bis zu 112.800.000 auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2026“). Das Bedingte Kapital 2026 dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaberinnen und Inhaber bzw. Gläubigerinnen und Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 5. Februar 2026 von der Gesellschaft oder durch eine direkte oder indirekte Tochtergesellschaft der Siemens Healthineers AG bis zum 4. Februar 2031 begeben werden. Die entsprechende Satzungsänderung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen.
Für die näheren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 17. Dezember 2025 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 9 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft bekannt gemacht wurde und den die Hauptversammlung ohne Änderungen am 5. Februar 2026 beschlossen hat.
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