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Kapital: 52.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb23.07.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.07.2007)

Auf einen Blick

Text

Rehabilitations- und Erholungswerk Martha-Maria GmbH, Freudenstadt (
Ungenannte Str. ??, D-72250 Freudenstadt
). Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital) und § 14 (Geschäftsführung und Vertretung). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.03.2007 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 870,81 EUR auf 52.000,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert, nun: 1. In der Kirchenordnung der Evangelisch-methodistischen Kirche (5.2. Soziale Dienste) ist festgelegt: "Es ist Aufgabe der Kirche Jesu Christi, die Liebe Gottes in Wort und Tat zu verkündigen. Darum gehört Diakonie zur Wesens- und Lebensäußerung der Kirche." Entsprechend diesem Grundsatz erfüllt die Gesellschaft den Auftrag der Kirche vor allem in der Versorgung, Betreuung, Begleitung und Beratung kranker und erholungsbedürftiger Menschen sowie sozial Schwacher. Dies geschieht insbesondere durch die Unterhaltung von Einrichtungen der Rehabilitation und der Erholung. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die im Rahmen der Aufgaben evangelischer Diakonie liegen. Die Gesellschaft übt insgesamt nur erlaubnisfreie Tätigkeiten aus. 2. Die Gesellschaft arbeitet zur Erfüllung dieses diakonischen Zweckes insbesondere mit der Evangelisch-methodistischen Kirche und ihren Gemeinden und Diakoniewerken sowie den sonstigen diakonischen Einrichtungen, dem Diakonischen Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e. V., sowie mit sonstigen sozialen Einrichtungen, Verbänden und Vereinigungen zusammen, deren Zwecke und Ziele dieser diakonischen Zielsetzung entsprechen. 3. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören auch Angebote der Verkündung und Seelsorge nach Zielsetzung und Verständnis der Evangelisch-methodistischen Kirche. 4. Zur Verfolgung ihres Zwecks kann die Gesellschaft weitere rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Organisationen oder Einrichtungen schaffen oder rechtlich selbständige Rechtsträger errichten. Stammkapital nun: 52.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Martha-Maria Gesundheitspark Hohenfreudenstadt gemeinnützige GmbH, Freudenstadt.