Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Geschäftsführer (1 Person) · Formwechsel: Aktiengesellschaft Bruker-Physik AG · Kapital: 8.500.000 € · Gesellschaftsvertrag · Vertretungsregelung · Unternehmensgegenstand Hrb30.07.2007 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 23.07.2007)
Auf einen Blick
Text
Bruker-Physik GmbH, Rheinstetten (
Ungenannte Str. ??, D-76287 Rheinstetten
). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2007. Gegenstand: 1. Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Beteiligungen. 2. Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Grundbesitz. 3. Die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in neuen Arbeitsgebieten der Physik, Chemie, Medizin, Biologie und Ozeanologie sowie die Übernahme von Planungs- und Beratungsaufgaben in solchen oder benachbarten Gebieten unter Verwendung des eingetragenen Warenzeichens "Bruker". Stammkapital: 8.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: ????, ????????, Rheinstetten, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Bruker-Physik AG", Rheinstetten (Amtsgericht Mannheim HRB 100084) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bruker-Physik AG, Ettlingen.