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Verschmelzung: Aktiengesellschaft Ernst Klett AG Hrb23.07.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.07.2007)

Auf einen Blick

Text

Ernst Klett Information Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart (
Ungenannte Str. ??, D-70178 Stuttgart
). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträger vom 15.06.2007 mit der Aktiengesellschaft "Ernst Klett AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 17521) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ernst Klett Information Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart.

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