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Verschmelzung: Raiffeisenbank Glonn-Aßling-Steinhöring eG Hrb01.06.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.05.2005)

Auf einen Blick

Text

Raiffeisen-Volksbank Grafing-Ebersberg eG, Grafing, Landkreis Ebersberg (
Ungenannte Str. ??, D-85567 Grafing
). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2005 sowie Beschluss ihrer Vertreterversammlung vom 28.09.2004 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 04.10.2004 mit der Raiffeisenbank Glonn-Aßling-Steinhöring eG mit dem Sitz in Aßling (Amtsgericht München GnR 786) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisen-Volksbank Grafing-Ebersberg eG, Grafing.