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GF (1 Person) · Nicht mehr GF (1 Person) · Verschm.: HUK-COBURG Finanzverwaltungs-GmbH · Kapital: 9.401.710 € · Name: HUK-COBURG Finanzverwaltungs-GmbH · Satzung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb22.04.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.04.2005)

Auf einen Blick

Text

HUK-COBURG Immobilienbeteiligungs-GmbH, Coburg (
Bahnhofsplatz, 96450 Coburg
). Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2004 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 7.401.710,00 EUR auf 9.401.710,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Zustimmungspflichtige Geschäfte) der Satzung beschlossen. Die HUK-COBURG Finanzverwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Coburg (Amtsgericht Coburg HRB 2328) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2004 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Neue Firma: HUK-COBURG Finanzverwaltungs-GmbH. Neuer Gegenstand: Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und die Verwaltung von Kapitalanlagen, einschließlich Grundbesitz sowie einschließlich Beteiligungen an Gesellschaften. Bestellt Geschäftsführer: ??????, ??????, Coburg, *??.??.????. Ausgeschieden Geschäftsführer: ???, ????? ??, Coburg, *??.??.????. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HUK-COBURG Finanzverwaltungs-GmbH, Coburg.